Allgemeine Informationen rund um die Pflege

Pflege ist ein essenzieller Bestandteil des Gesundheitswesens und umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die darauf abzielen, Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung Hilfe benötigen. Die Pflege kann in verschiedenen Formen und Umgebungen erfolgen, wobei der ambulante Pflegedienst eine wichtige Rolle spielt, da er Menschen ermöglicht, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.               

 

Arten der Pflege

 

Ambulante Pflege:

 

  • Definition: Pflege und Betreuung zu Hause durch professionelle Pflegekräfte.

 

  • Leistungen: Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuungsleistungen.

 

  • Vorteile: Erhalt der Selbstständigkeit, individuelle Betreuung, vertraute Umgebung.

 

Stationäre Pflege:

 

  • Definition: Pflege in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim.

 

  • Leistungen: Rund-um-die-Uhr-Betreuung, medizinische Versorgung, soziale und Freizeitaktivitäten.

 

  • Vorteile: Intensive Betreuung und Versorgung, Gemeinschaftserleben.

 

Teilstationäre Pflege:

 

  • Definition: Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung, die tagsüber oder nachts Betreuung bietet.

 

  • Leistungen: Pflege und Betreuung während des Tages oder der Nacht, Aktivitäten, Verpflegung.

 

  • Vorteile: Entlastung der pflegenden Angehörigen, soziale Interaktion.

 

Kurzzeitpflege:

 

  • Definition: Vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung.

 

  • Leistungen: Pflege und Betreuung für einen begrenzten Zeitraum.

 

  • Vorteile: Überbrückung von Krisensituationen, Entlastung für pflegende Angehörige.

 

Leistungen der Pflegeversicherung

 

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige finanziell und mit Sachleistungen. Zu den Leistungen gehören:

 

  • Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.

 

  • Pflegesachleistungen: Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes.

 

  • Kombinationsleistungen: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

 

  • Entlastungsbetrag: Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Entlastungsangebote.

 

  • Verhinderungspflege: Kostenübernahme für die Pflegevertretung, wenn die Pflegeperson verhindert ist.

 

  • Pflegehilfsmittel: Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollstühlen.

 

  • Wohnumfeldverbesserungen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld.

 

Was leistet die Pflegekasse?

 

Die Pflegekasse erbringt verschiedene Leistungen, um die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu unterstützen. Diese Leistungen variieren je nach Pflegegrad und individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Hier sind die Hauptleistungen der Pflegekasse:

 

  1. Pflegegeld:

 

  • Für pflegebedürftige Personen, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden.

 

  • Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.

 

  1. Pflegesachleistungen:

 

  • Für die Inanspruchnahme professioneller ambulanter Pflegedienste.

 

  • Umfasst Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.

 

  1. Kombinationsleistungen:

 

  • Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn sowohl professionelle Pflege als auch familiäre Pflege genutzt wird.

 

  1. Kurzzeitpflege:

 

  • Für vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt).

 

  • Finanzierung von bis zu 8 Wochen pro Jahr.

 

  1. Verhinderungspflege:

 

  • Für vorübergehende Pflege, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z.B. durch Urlaub oder Krankheit).

 

  • Finanzierung von bis zu 6 Wochen pro Jahr.

 

  1. Tages- und Nachtpflege:

 

  • Teilstationäre Pflege in speziellen Einrichtungen während des Tages oder in der Nacht.

 

  • Ergänzung zur häuslichen Pflege.

 

  1. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen:

 

  • Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Bettschutzeinlagen, Pflegebetten) und technischen Hilfen (z.B. Treppenlifte).

 

  • Monatliches Budget für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

 

  1. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

 

  • Zuschüsse für den Umbau der Wohnung zur Erleichterung der Pflege (z.B. barrierefreies Bad).

 

  • Einmaliger Zuschuss pro Maßnahme.

 

  1. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen:

 

  • Schulungen und Kurse zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen.

 

  1. Entlastungsbetrag:

 

  • Monatlicher Betrag zur Entlastung pflegender Angehöriger, der für verschiedene Unterstützungsleistungen genutzt werden kann (z.B. Haushaltshilfen, Betreuungsangebote). Die genauen Beträge und Bedingungen können je nach individueller Situation und Pflegegrad variieren.

Was ist der Pflegegrad

 

Pflegegrade sind in Deutschland die Einstufungen für die Pflegebedürftigkeit von Personen. Sie bestimmen, in welchem Ausmaß jemand Unterstützung im Alltag benötigt und welche Leistungen der Pflegeversicherung ihnen zustehen. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf berücksichtigen:

 

  1. Pflegegrad 1:

 

  • Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

 

  • Beispiele: Leichte körperliche oder kognitive Einschränkungen, die zu geringem Hilfebedarf führen.

 

  1. Pflegegrad 2:

 

  • Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

 

  • Beispiele: Regelmäßige Unterstützung bei bestimmten Aktivitäten wie Körperpflege oder Nahrungsaufnahme.

 

  1. Pflegegrad 3:

 

  • Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

 

  • Beispiele: Tägliche umfassende Hilfe bei der Pflege und Betreuung, wie Unterstützung bei den meisten alltäglichen Aktivitäten.

 

  1. Pflegegrad 4:

 

  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

 

  • Beispiele: Intensiver Pflegebedarf rund um die Uhr, nahezu vollständige Unterstützung in allen Lebensbereichen.

 

  1. Pflegegrad 5:

 

  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

 

  • Beispiele: Höchster Pflegebedarf mit besonderer Herausforderung, wie intensiver Betreuung und spezieller Pflege.

 

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter. Dabei wird die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens sowie soziale Kontakte. Anhand dieser Bewertung wird der jeweilige Pflegegrad festgelegt, der dann die Grundlage für die entsprechenden Pflegeleistungen bildet.

 

 

Die Pflege ist ein komplexes und emotionales Thema. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie oder Ihre Angehörigen die bestmögliche Pflege und Unterstützung erhalten. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und weitere Informationen.

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